Was ist eine psychosoziale Prozessbegleitung? / Warum kann eine solche Unterstützung sinnvoll sein?
Ein Strafverfahren und eine Aussage in einer Gerichtsverhandlung sind für die meisten Menschen eine sehr ungewöhnliche Situation, die häufig mit Ängsten verbunden ist. Hinzu kommt die Belastung, das Erlebte noch einmal vor fremden Menschen und dem Angeklagten schildern zu müssen. In einer solchen Situation kann die psychosoziale Prozessbegleitung eine hilfreiche Unterstützung sein. Dadurch können Ängste reduziert, negative Folgen vermieden, weiterführende Hilfs- und Beratungsangebote vermittelt und besseres Verständnis über den Ablauf eines Strafverfahrens gefördert werden.
Wer kann eine psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen?
Die psychosoziale Prozessbegleitung ist ein Angebot für „besonders schutzbedürftige Betroffene“. Eine Schutzbedürftigkeit kann vorliegen bei:
Das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung richtet sich auch an Angehörige, sofern sie besonders schutzbedürftig sind.
Was bedeutet eine Unterstützung im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung?
Eine Prozessbegleitung kann schon die Begleitung zur Polizei zweckst Erstattung der Strafanzeige bedeuten, sowie die Vorbereitung auf die Hauptverhandlung, eine unterstützende Begleitung während der Verhandlung und Vernehmung sowie eine Nachbesprechung und bei Bedarf die Vermittlung von weiterführenden Hilfen. Die Intensität der Unterstützung hängt ganz von Ihren Bedürfnissen ab. Grundsätzlich ist eine Prozessbegleitung auch neben einer anwaltlichen Vertretung sinnvoll, da sie eine Unterstützung im psychosozialen und nicht im rechtlichen Sinne ist.
Vor der Hauptverhandlung informiert die Prozessbegleiterin Sie und/oder ihr Kind über
Die Prozessbegleiterin bespricht mit Ihnen und/oder Ihrem Kind Befürchtungen und Ängste hinsichtlich der Hauptverhandlung und überlegt gemeinsam mit Ihnen Strategien für den Umgang mit Stresssituationen. Es ist möglich, im Vorfeld das Gericht und den Gerichtssaal anzusehen. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist keine Therapie oder Rechtsberatung. Wir sprechen mit Ihnen nicht über das Tatgeschehen. Während der Hauptverhandlung begleitet die Prozessbegleiterin Sie oder Ihr Kind während der Wartezeiten und der Vernehmung im Gerichtssaal. Direkt nach der Vernehmung können Sie und/oder Ihr Kind mit der Prozessbegleiterin über das Erlebte sprechen.
Nach Beendigung des Verfahrens ist eine Nachbesprechung möglich, in dem das Urteil und die Urteilsbegründung besprochen werden sowie gegebenenfalls weitere Hilfsangebote zur Verarbeitung der Gewalterfahrung vermittelt werden können.
Wer macht mich auf die psychosoziale Prozessbegleitung aufmerksam?
Wenn Sie alleine eine Strafanzeige erstattet haben, weist Sie die Kriminalpolizei auf das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung hin und vermittelt Sie gegebenenfalls weiter. Auch die Staatsanwaltschaft, die das Ermittlungsverfahren führt, wird Sie nochmals auf das Angebot hinweisen.
Wer ist für mich zuständig?
Nähere Informationen können Sie gern bei uns in der Beratungsstelle erfragen.
Telefon 04331 - 4354393 oder
Tel. 04351 - 3570
Montag, Mittwoch,
Donnerstag & Freitag:
10:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:
14:00 - 16:00 Uhr
Info@frauenberatung-via.de
Anonyme, verschlüsselte und
unkomplizierte Internet-Beratung
Für weitere Informationen
schauen Sie hier.
Eckernförde: Langebrückstraße 8
Rendsburg: Königsstraße 20